Dienstag, 13. November 2012

Verkauf von NPL-Fonds

Notleidende Kredite sind nur noch eine Last für die Bilanzen der Banken. Die unregelmäßigen Geldflüsse sind ein Störfaktor für das Liquiditätsmanagement, es entsteht ein hoher Aufwand bei der Betreuung und der Abwicklung und nach und nach entwickeln sie sich zu einem enormen Imageproblem.

Aus diesem Grund sind die Banken gezwungen, ihre Portfolios zu bereinigen, beispielsweise durch NPL-Transaktionen.

Ausgangspunkt der Transaktionen sind Kreditinstitute, die Darlehen vergeben haben. Werden diese Darlehen nun - aus welchen Gründen auch immer - nur noch schleppend oder nicht mehr zurückgezahlt, werden sie von den Instituten zum Verkauf angeboten. Doch auch strategische Überlegungen können eine Bank zum Verkauf der Darlehen bewegen. Dabei verkauft die Bank als Gläubiger oder Darlehensgeber ganze Darlehensverhältnisse oder einzelne Forderungen aus einem Darlehensvertrag. Durch den Verkauf der Forderungen und der damit verbundenen Sicherheiten wie Grundschulden und Personalsicherheiten entledigen sich die Institute nicht mehr erwünschter Kunden. Die Käufer erwerben die Forderungen und Sicherheiten zu einem Bruchteil des Nominalwertes und verwerten diese anschließend.


Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Übertragung von Krediten oder Kreditrisiken vorzunehmen.

 -So kann die Forderung aus dem jeweiligen Kreditverhältnis abgetreten werden. Dieser Abtretung von Kreditforderungen stehen einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2007 (AZ: XI ZR 195/05) zufolge weder das vertragliche Bankgeheimnis noch das Bundesdatenschutzgesetz entgegen

 - Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz von Inkassobüros zur Forderungsrealisierung. Dabei wird lediglich die Sachbearbeitung bzw. die Abwicklung übertragen, jedoch nicht das Kreditrisiko

-Des Weiteren kann der Vertrag mit Zustimmung des Darlehennehmers übernommen werden. Es findet ein Gläubigerwechsel statt

- Die Übertragung eines Kredit bzw. eines –risikos kann durch eine sogenannte synthetische Transaktion vorgenommen werden. Dabei wird lediglich das Ausfallrisiko, meist durch Unterbeteiligung, übertragen. Die Sachbearbeitung verbleibt beim alten Institut

- Die Risiken können als sogenannte Asset Backed Securities, also forderungsbesicherte Wertpapiere verbrieft werden

- Es können Kreditderivate eingesetzt werden


In der Praxis führt der Verkäufer gewöhnlich zunächst eine sogenannte Vendor Due Diligence durch, wodurch das infrage kommende NPL-Portfolio durch verschiedene Maßnahmen, wie durch die Vollständigkeitsprüfung hinsichtlich Kreditnehmer, Kreditforderungen und eventueller Sicherheiten, optimiert wird. Ein weiteres Ziel der Vendor Due Dillegence ist es, höhere Angebote durch bestimmte wertbildende Informationen höhere Angebote zu erwirken.

Dem Verkauf derartiger Portfolios gehen einige Bietverfahren voraus. Im Vorfeld eines solchen Verfahrens versorgt der Verkäufer die potentiellen Bieter mit einem Fact Sheet. Dieses ist Teil einer größeren Datenbank, in der die wesentlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Angaben zu den angebotenen Krediten aufgeführt werden.

Auf dieser Grundlage beginnt das zweistufige Bietverfahren mit dem Preisgebot der einzelnen Bieter. Erfüllen die abgegebenen Gebote die Vorgaben des Verkäufers, bleiben sie im Bietverfahren. In der zweiten Runde erhalten die verbliebenen Bieter Einsicht in einen Datenraum, wodurch sie in die Lage versetzt werden, eine Purchaser Due Dilligence durchzuführen, die eventuelle, noch offen gebliebene Fragen beantwortet. Am Ende des Prozesses steht möglicherweise ein bindendes Kaufangebot.

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